Allgemeine Regeln

Schlemmerblock 2017, Freizeitblock 2017/2018 und Saunablock 2017/2018

ALLGEMEINE REGELN

Für eine unkomplizierte Handhabung des Schlemmerblockes müssen folgende Regeln beachtet werden:

Auf der Anzeige des Gutschein-Anbieters erkennt der Gutschein-Nutzer, ob vor dem Benutzen des Schlemmerblockes eine Reservierung/Terminvereinbarung erwünscht ist. Bei telefonischer Absprache muss der Gutschein-Nutzer jedoch nicht mitteilen, dass er einen Schlemmerblock besitzen und der Gutschein-Anbieter darf auch nicht danach fragen.

Bei der Bestellung oder vor Nutzung des Gutschein-Angebotes muss das Service-Personal auf den Schlemmerblock hingewiesen werden.

Besucht der Gutschein-Nutzer den Gutschein-Anbieter mit mehreren Personen, muss das Servicepersonal vor Nutzung des Bons erfragen, von welchen Personen das Schlemmerblockangebot wahrgenommen wird.

Es muss immer der vollständige Schlemmerblock vorgezeigt werden, da aus Sicherheitsgründen keine herausgetrennten Einzelgutscheine akzeptiert werden können. Eine Barauszahlung der Gutscheine ist nicht möglich.

Die Angebote des Schlemmerblocks sind nicht mit anderen Gutscheinen, Tagesrabatten und wöchentlich wiederkehrenden Tagesrabatten kombinierbar, jedoch muss der Gutschein bei Zahlung des regulären Preises gemäß Preisliste eingelöst werden.

Bei niedergeschriebenen Ermäßigungen/Aktionen auf die Preislisten, die länger als eine Woche gelten, muss der Gutschein mit dem rabattierten Preis eingelöst werden.

Die Gutscheine haben an bundesweiten Feiertagen wie Karfreitag, Ostermontag, Maifeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der deutschen Einheit sowie an bundeslandspezifischen Feiertagen bezogen, auf den Standort des jeweiligen Gutscheinanbieters, keine Gültigkeit. Ebenso gelten sie nicht am Ostersonntag, Pfingstsonntag, Muttertag, Valentinstag und in der Zeit vom 24.12. bis einschließlich 01.01. sowie bei Betriebsferien und Ruhetagen des Gutschein-Anbieters.

Die Gutscheine müssen ebenso bei Sonderveranstaltungen und geschlossenen Gesellschaften nicht anerkannt werden. Sonderveranstaltungen im Sinne der Schlemmerblock-Regeln sind Veranstaltungen, bei denen der Zugang für Kunden mit oder ohne Gutschein während der aktuellen Öffnungszeiten wegen einer geschlossenen Gesellschaft nicht gewährt wird. Wird von Ihnen explizit ein separater Raum für Feierlichkeiten angemietet, hat der Schlemmerblock für diese Gesellschaft ebenfalls keine Gültigkeit.

Sollte auf dem Angebot eines teilnehmenden Gutschein-Anbieters eine Sondervereinbarung vermerkt sein, die von diesen Regeln abweicht, so hat diese selbstverständlich ihre Gültigkeit.

Einem Gutschein-Anbieter ist es unter keinen Umständen gestattet, die Gutscheine anderer Schlemmerblock-Gutschein-Anbieter einzulösen.

Bei der Einlösung des Gutscheines entstehen dem Gutschein-Nutzer keinerlei Nachteile in Qualität, Quantität, Service, etc. durch den Gutschein-Anbieter

Bei Nicht-Einhaltung der oben genannten Punkte ist der Gutschein-Anbieter nicht verpflichtet, den Gutschein einzulösen.

Damit der Gutschein-Nutzer von weiteren Schlemmernews des Inserenten und des Herausgebers erfährt, kann er freiwillig das Adressfeld auf der Rückseite des Wertbons ausfüllen sowie Bewertungen abgeben.

 

Impressum:    bss systems  –  Juergen Bohn – Wormserstr.49 – 68623 Lampertheim  – info@schlemmerblock-billiger.de